GDPdU
- Informationen zur elektronischen Archivierung
Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums
( http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/008_a.html
)
vom 26.11.2010 wurden Vorgaben zur Speicherung der
in Abrechnungs- und Datenerfassungssystemen wie Kassen und
Taxametern erzeugten Daten festgelegt.
Da es keine allgemeine Zertifizierung
gibt , muss für jedes Gerät einzeln geprüft werden , ob die
Finanzbehörden die vom Hersteller angebotenen Lösungen
akzeptieren und es ist davon auszugehen, dass
gegebenenfalls weitere Anpassungen erforderlich werden.
Die von uns angebotenen Geräte und Systeme wurden vom
Hersteller entweder bereits Vertretern der Finanzbehörden
zur Prüfung vorgestellt oder es liegen schriftliche
Zusicherungen vor , dass die Software entsprechend den
Forderungen angepasst wird.