GDPdU - Informationen zur elektronischen Archivierung

Mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums
( http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/008_a.html )
 vom 26.11.2010 wurden Vorgaben zur Speicherung der  in Abrechnungs- und Datenerfassungssystemen wie Kassen und Taxametern erzeugten Daten festgelegt.

Da es keine allgemeine Zertifizierung gibt , muss für jedes Gerät einzeln geprüft werden , ob die Finanzbehörden die vom Hersteller angebotenen Lösungen akzeptieren  und es ist davon auszugehen,  dass gegebenenfalls weitere Anpassungen  erforderlich werden.
Die von uns angebotenen Geräte und Systeme wurden vom Hersteller entweder bereits  Vertretern der Finanzbehörden zur Prüfung vorgestellt oder es liegen schriftliche Zusicherungen vor , dass die Software entsprechend den  Forderungen angepasst wird.